Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus Erzeugern und Verbrauchern, welche untereinander Energie austauschen. Ziel ist es die Gemeinschaft so unabhängig wie möglich von den Energiemärkten zu machen.
Der Kostenvorteil ist abhängig von den Konditionen Ihres derzeitigen Stromlieferanten, Ihres Verbrauchs und Ihres Lastprofils. Durch den großen Anteil von PV-Strom in der Gemeinschaft, lohnt es sich besonders für Betriebe, welche primär unter Tags den Strom verbrauchen. Hierzu zählen vor allem Büros, Hotels, Gastronomie, produzierende Betriebe und Ladeinfrastrukturbetreiber.
Eine Teilnahme ist von sämtlichen Privatpersonen, Unternehmen jeglicher Größe, Gemeinden und Landwirten möglich. Es wird keine Nutzergruppe ausgeschlossen. Egal ob Erzeuger oder Verbraucher.
Da wir als Bürgerenergiegemeinschaft auftreten, ist eine Teilnahme aus ganz Österreich möglich.
Es ist keine Installation von Komponenten erforderlich! Ihr Zähler vom Netzbetreiber muss lediglich ein Smart Meter sein. Sollten Sie noch keinen solchen Zähler verbaut haben, wird im Zuge der Anmeldung in die Energiegemeinschaft vom Netzbetreiber der Zähler getauscht.
Sie behalten Ihren derzeitigen Stromvertrag wie gewohnt. Es ist kein Anbieterwechsel notwendig. Die Energiegemeinschaft ist ein Zusatzvertrag. Die Energiemengen werden von den Netzbetreibern zuerst für die Energiegemeinschaft verteilt. Die Restmengen werden vom Netzbetreiber Ihren Stromlieferanten für die Abrechnung geschickt.
Da die Energiegemeinschaft ein Zusatzvertrag ist, bleibt Ihr derzeitiger Vertrag mit Ihrem Stromanbieter unberührt. Daher ist eine Teilnahme trotz aufrechter Mindestvertragsdauer ohne Probleme möglich.
Es wird nur die Energie in der Energiegemeinschaft gehandelt, welche produziert und gleichzeitig verbraucht wird. Alle Energiemengen, welche Abseits davon produziert oder verbraucht werden, werden von Ihrem Stromanbieter zu deren Konditionen abgerechnet.
Wir rechnen die gehandelten Energiemengen monatlich ab, sobald alle Daten von den Netzbetreibern vorhanden sind.
Die Aufteilung erfolgt dynamisch, nach prozentuellen Anteilen. Im Falle einer zu geringen Produktion um 100% des Verbrauchs der Gemeinschaft zu versorgen: Hat ein Verbraucher einen Anteil von 10% vom Gesamtverbrauch der Energiegemeinschaft, stehen diesem 10% der erzeugten Energie zu. Im Falle einer Überproduktion, wenn bereits 100% des Verbrauchs in der Energiegemeinschaft gedeckt ist: Hat ein Erzeuger 10% Anteil an der gesamt erzeugten Menge, so werden 10% seines eingespeisten Stroms für die Energiegemeinschaft verwendet. Diese Aufteilung wird in jedem 15min Intervall vom Netzbetreiber neu kalkuliert.
Für Abnehmer gibt es eine Bindungsfrist von 1 Monat. Für Erzeuger beträgt die Mindestvertragsdauer 1 Jahr. Dies ist notwendig um Unternehmen eine gute Prognose für Energielieferungen bieten zu können.
Da wir als Bürgerenergiegemeinschaft auftreten und österreichweit Teilnahmen möglich sind, nutzen wir das komplette Übertragungsnetzwerk. Daher gibt es keine Vorteile bei Netzgebühren und Abgaben. Wir versuchen den Energiepreis so attraktiv wie möglich zu gestallten.
Eine eigene Erzeugungsanlage ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Über das So-Strom Onlineportal sind all Ihre Daten jederzeit von überall einsehbar.
Dies ist möglich. Über den Teilnahmefaktor können wir die maximale prozentuelle Abdeckung Ihres Verbrauchs einstellen.
Dies ist kein Problem. Gemeinsam definieren wir Ihren Teilnahmefaktor in der Energiegemeinschaft, um die Mindestabnahmemengen von Ihrem derzeitigen Liefervertrag einhalten zu können. Eine Teilnahme in der Energiegemeinschaft ist daher auch mit solchen Einschränkungen möglich. Sobald dieser Vertrag ausläuft, kann der Teilnahmefaktor angepasst werden, um mehr Strom aus der Energiegemeinschaft zu beziehen.
Dies ist möglich und wird über den Teilnahmefaktor geregelt. Dabei wird definiert wieviel % jeder Gemeinschaft vom Netzbetreiber zugeteilt werden. Wenn Sie bereits in einer Energiegemeinschaft sind und zusätzlich bei der LOTUS Energy BEG mitmachen wollen, so können wir gemeinsam einen passenden Teilnehmerfaktor definieren.
Der Verwaltungsaufwand, z.B. Rechnungserstellung, Bankgebühren, Mitgliederverwaltung, Steuerberater, Internetauftritt, wird aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Abnahmevergütung finanziert. Entsprechend des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes, darf eine Energiegemeinschaft nicht vorrangig gewinnorientiert arbeiten.
Wir orientieren uns am E-Control Marktpreis, welcher den Durchschnittspreis der nächsten 12 Monaten von der Strombörse widerspiegelt. Damit stellen wir sicher dass Erzeuger und Verbraucher immer einen fairen Preis bekommen.